Anlagen- / Genehmigungsmanagement

Umweltschutz und Genehmigungsmanagement sind wichtige Bestandteil der Unternehmensführung. Stetig steigende und diversifizierte Anforderungen an den Betreiber bedürfen Kenntnisse in verschiedensten Rechtsgebieten.

Datenermittlung & Bewertung

Beratung & Konzeption

Erstellung Unterlagen

Koordinierung & Unterstützung

Wir helfen bei der dynamischen Entwicklung der rechtlichen Anforderungen den Überblick zu halten und unterstützen den Betreiber in allen Themen des Umweltrechts. Dies sind unter anderen:

  • Immissionsschutz (BImSchG, TA Luft, TA Lärm, GIRL, VOC-Richtlinie, StörfallV, UVPG, BVT, KAS …)
  • Wasserrecht (WHG, LWG, AwSV, TRwS, Satzungsrecht, …)
  • Löschwasserrückhaltung (TRwS, LöRüRL, AwSV, VDS, …)
  • Betriebssicherheit (BetrSichV, TRBS)
  • Gefahrstoffrecht (ChemG, GefstoffV, ChemVerbotsV, TRGS, REACH, DGUV, …)
  • Abfallrecht (KrWG, AVV, LAGA, ErsatzbaustoffV, …)

     

    Priorität der Abfallpolitik ist es, Abfälle möglichst zu reduzieren, vermeiden und zu verwerten.

    Neben technischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bedarf es auch rechtliche Weichenstellungen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) hat zum Zweck die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

     

     Unsere Dienstleistung

    • Einstufung von Abfällen in Wassergefährdungsklassen gem. AwSV
    • Stellung eines Betriebsbeauftragten für Abfallwirtschaft
    • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
    • Aufklärung von Mitarbeitern über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
    • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
    • Erstellung von Entsorgungskonzepten
    • Unterstützung bei der Optimierung von Prozessen / Verfahren im Hinblick auf die nachgeschaltete Verwertung und Beseitigung von Reststoffen
    • Erstellung von Jahresberichten / Abfallbilanzen über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung (§ 60 KrWG Abs. 2)

     

    Bei dem Umgang mit Gefahrstoffen können je nach Art des Stoffes erhebliche Brand- und Explosionsgefahren auftreten. Neben den Stoffeigenschaften und seiner Konzentration sind hier das Vorhandensein von Zündquellen sowie die Sauerstoffkonzentration entscheidend.

    Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre sowie bei der Wahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

     

    Unsere Dienstleistung

    • Durchführung/Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV – Gefahrstoffverordnung -, BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung -, ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz –
    • Einteilung von Explosionsschutzzonen und Erstellung von Zonenplänen
    • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
    • Erstellung von Antragsunterlagen zur Erlangung einer Erlaubnis nach Betriebssicherheitsverordnung
    • Erstellung von Lagerkonzepten unter Beachtung der Zusammenlagerungsverbote für passive und aktive Lagerungen (TRGS 509, TRGS 510)

     

    Unsere Dienstleistung

    • Entwicklung und Einführung von Gefahrstoffmanagementsystemen
    • Unterstützung bei Prüf- und Freigabeprozessen von Gefahrstoffen
    • Erstellung von Pflege von EDV-gestützten Gefahrstoffkatastern
    • Durchführung/Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV – Gefahrstoffverordnung-, BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung-, ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • Unterstützung der Substitutionsprüfung
    • Erstellung von Zonenplänen und Explosionsschutzdokumenten
    • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der REACH-Verordnung (EG) NR:1272/2008
    • Erstellung von Lagerkonzepten unter Beachtung der Zusammenlagerungsverbote für passive und aktive Lagerungen (TRGS 509, TRGS 510)

     

     

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umfasst mit seinen anhängenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften eine Vielzahl von Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Bei der Planung von Anlagen oder deren Änderung wird es immer wichtiger frühzeitig die Auswirkungen der Gesetzgebung auf seine Anlagentechnik zu beurteilen und entsprechende Genehmigungsverfahren einzuleiten. Je nach Verfahrensart kann es nach Antragstellung bis zu 10 Monaten dauern, bevor die zuständige Behörde die Genehmigung erteilt. Wir begleiten Genehmigungsverfahren für alle Zweige der Industrie und des Gewerbes.

     

    Unsere Dienstleistung

    • Erstellung von Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung nach dem BImSchG – Bundes Immissionsschutz Gesetz – inkl. der eingeschlossenen Verfahren z. B. nach AwSV, BetrSichV, BauGB, WHG etc.
    • Koordinierung von Fachgutachtern zur Betrachtung der Immissionen (Abluft, Abwasser, Lärm, Schwingungen, Strahlung, Licht)
    • Durchführung von Umweltverträglichkeitsvorprüfungen sowie Koordinierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
    • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige von Vorhaben zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem BImSchG
    • Beratung und Begleitung von Genehmigungsverfahren (förmliches/vereinfachtes Verfahren)
    • Vorbereitung und Begleitung zur Beschreibung des Boden- und Gewässerzustandes innerhalb eines Ausgangszustandsberichtes (AZB)
    • Bilanzierung von in Prozessen eingesetzten leicht flüchtigen organischen Lösemitteln, die dem Geltungsbereich der 31. BImSchV (VOC-Richtlinie) unterliegen (VOC volatile organic compound)
    • Nachweisführung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aus der 31. BImSchV (VOC-Richtlinie) sowie Aufstellung von Reduzierungsplänen
    • Ermittlung und Bewertung störfallrelevanter Stoffmengen nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
    • Unterstützung bei der Erfüllung der Betreiberpflichten aus der StörfallV wie die Anzeige von Betriebsbereichen, die Erstellung von Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Abstandsbetrachtungen
    • Unterstützung bei der Durchführung von Anlageninspektionen, die der IED-Richtlinie unterliegen
    • Erstellung von Emissionserklärungen, PRTR (Pollutant Release and Transfer Register)
    • Unterstützung bei der Einführung sowie Pflege von Umweltmanagementsystemen
    • Stellung von externen Immissionsschutzbeauftragten

     

    Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen. Es ist Quelle allen Lebens. Im Rahmen eines umfassenden Umweltschutzes, der die Versorgung der Bevölkerung -insbesondere zukünftiger Generationen- gewährleisten soll, steht Gewässerschutz mit an oberster Stelle. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

     

    Unsere Dienstleistung

    • Durchführung aller wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
    • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
    • Erstellung vorn gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
    • Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
    • Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Planung von Anlagen / Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
    • Überwachung von Fachbetrieben nach WHG
    • Planung / Beratung für den Bau und den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Fettabscheidern
    • Beratung bei der Errichtung und Optimierung von Anlagen zur Behandlung gewerblicher Abwässer und Reduzierung des Abwasseranfalls
    • Stellung von externen Gewässerschutzbeauftragten