Gewässerschutz / AwSV

Durch unsere Tätigkeit als Berater, Planer und Sachverständige im Rechtsbereich „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ helfen wir unseren Kunden unter Maßgabe der Verhältnismäßigkeit die Rechts- und Anlagensicherheit in ihrem Unternehmen zu optimieren und zu planen. Als Bindeglied zwischen Behörde und Anlagenbetreiber stellen wir eine vertrauensvolle Arbeitsebene her, die eine offene und konstruktive Zusammenarbeit fördert.

Erstellung Unterlagen

Konzeption

Koordination & Begleitung

Durchführung & Errichtung

 

Unserer unabhängig agierenden Sachverständigen sind bei der Ibis AwSV-Sachverständigenorganisation, die mit Bescheid NLWKN 52-24/01 des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anerkannt ist, bestellt.

Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation umfasst die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen sowie die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 (1) AwSV.

 

Unsere Dienstleistung

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung an AwSV-Anlagen (LAU- und HBV-Anlagen)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
  • Überwachung von WHG-Fachbetrieben
  • Baubegleitende Abnahmen bei der Errichtung von AwSV-Anlagen

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  • Unterstützung bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erfassung des Anlagenbestandes in einem EDV-gestützten Kataster (siehe auch Ibis AwSV-Kataster) und Bewertung der vorhandenen Anlagen mit Hinblick auf gesetzliche Anforderungen (Soll-Ist-Abgleich)
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige sowie zur Feststellung der Eignung von AwSV-Anlagen
  • Darstellung der Anlagenzusammenhänge in WHG-Anlagenschemata
  • Unterstützung bei der Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK)

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  • Schulung für qualifizierte AwSV-Fachbetriebe und AwSV-Fachplaner
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Fremdfirmen

Kontakt / Prüfungstermin anfragen

 

 

Abscheideranlagen sind nach der Abwasserverordnung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle fünf Jahre und bei Stilllegung einer Prüfung zu unterziehen.

Unser Team umfasst Fachkundige zur Prüfung von Abscheideranlagen gem. DIN 1999-100/101 und DIN 4040-100 sowie Sachverständige für Abscheideranlagen gem. § 4 Indirekteinleiterverordnung Hessen (Herkunftsbereich Anhang 49 Abwasserverordnung). Unsere Sachkundigen führen Kontrollen und Wartungen an Abscheideranlagen gem. DIN 1999-100 und DIN 4040-100 durch.

Unsere Dienstleistung

  • Prüfungen (Generalinspektion) von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheideranlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben
  • Dichtigkeitsprüfungen von Rohrleitungen und Schächten
  • Beratung bei der Abstimmung der Abwasservorbehandlungsanlage auf den Anwendungsfall
  • Planung und Dimensionierung von Abscheidersystemen
  • Erstellung von Entwässerungsanträgen; Antragsunterlagen Erlaubnis/Einleitgenehmigungen gem. §§ 57-58 WHG
  • Kamerabefahrung (HD) von Abscheideranlagen und Rohrleitungen
  • Fettdurchschlagmessungen und Probenahmen
  • Erstellung von Sanierungskonzepten

 

Kontakt / Prüfungstermin anfragen

 

 

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert eine Anlagendokumentation, in welcher alle Informationen zur AwSV-Anlage enthalten sind (Anlagenabgrenzung, vorhandene Stoffe/Gemische, Rückhaltevolumen, etc.). Die Dokumentation ist dem Sachverständigen sowie dem Fachbetrieb zur Ausübung von Tätigkeiten an der Anlage vorzulegen.

Die Pflichten aus § 43 AwSV sind seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 01.08.2017 auch bei bestehenden Anlagen zu beachten und gelten sowohl für wiederkehrend prüfpflichtige als auch für nicht prüfpflichtige AwSV-Anlagen.

 

Ibis AwSV-Kataster

„Für eine übersichtliche Struktur, Nachverfolgung von Prüfterminen/Mängeln sowie zur Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV.“

Inhalt und Funktionen

  • Einfacher Überblick über alle AwSV-Anlagen
  • Detaillierte Anlageneinteilung gem. § 14 AwSV
  • Verwaltung mehrerer Standorte / Firmen möglich
  • Unterstützung bei der Ermittlung der Gefährdungsstufe durch interne Berechnungen
  • Strukturierte Anlagenakte zur Anlagendokumentation
  • Schneller Zugriff auf die jeweils benötigten Dokumente mit Exportfunktionen
  • Nachverfolgung der Prüftermine mit Ampelvisualisierung und Benachrichtigung per E-Mail
  • Benutzersteuerung mit individuell einstellbaren Lese- und Schreibrechten
  • Durch Web-Anwendung von überall nutzbar

 

Inhalte einer Anlagendokumentation

  • Genehmigungen, Anzeigen, Bescheide
  • Darstellung der Anlagenabgrenzung
  • WHG-Anlagenschemata, R+I Schemata, Lagepläne, Rohrleitungspläne, …
  • Gehandhabte Stoffe, Sicherheitsdatenblätter, Dokumentation der WKG-Einstufung, …
  • Nachweise zur ersten und zweiten Barriere wie Bauart, Zeichnungen, Standsicherheits-, Material-, Eignungsnachweise, …
  • Nachweise zu Sicherheitseinrichtungen wie Einstellbescheinigungen, Kontroll- und Wartungsbelege, Eignungsnachweise, …
  • Löschwasserrückhaltekonzept
  • Fachbetriebsnachweise
  • Prüfberichte
  • Fotodokumentation
  • Alarm- und Maßnahmenpläne

 

Schulung

Möchten Sie die Daten zu Ihren AwSV-Anlagen selbst verwalten oder das System durch Ibis-Fachleute pflegen lassen? Für Benutzer, die das AwSV-Kataster in eigener Regie verwalten wollen, bieten wir eine Grundlagenschulung zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen und zur Anwendung unseres Systems an.

 

Kosten

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis der gewünschten Nutzungsart sowie der Anzahl an Benutzern und AwSV-Anlagen ein individuelles Angebot.

Kontakt / Anfrage

 

 

 

Bei einem Brandereignis an Anlagen, in welchen wassergefährdende Stoffe vorhanden sind, ist neben der Freisetzung der Stoffe selbst, mit verunreinigtem Löschwasser zu rechnen. Von kontaminiertem Löschmittel gehen erhebliche Gefahren für Gewässer und Boden aus.

Anlagen müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden (AwSV).

Bei Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden, Lagern, Abfüllen und Umschlagen (HBV und LAU) von wassergefährdenden Stoffen leitet sich das Erfordernis einer Löschwasser-Rückhalteeinrichtung unter anderem aus § 20 AwSV und der TRwS 779 ab.

 

Unsere Dienstleistung

  • Prüfung des Erfordernisses einer Löschwasserrückhaltung
  • Erstellung von Löschwasserrückhaltekonzepten für AwSV-Anlagen
  • Unterstützung des Brandschutzverständigen bei der technischen Umsetzung einer Löschwasserrückhaltung
  • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen nach § 46 AwSV inkl. der Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung

Kontakt / Anfrage