Anlagen- Genehmigungsmanagement

Wasserrecht

Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen. Es ist Quelle allen Lebens. Im Rahmen eines umfassenden Umweltschutzes, der die Versorgung der Bevölkerung und insbesondere auch die zukünftiger Generationen gewährleisten soll, steht Gewässerschutz mit an oberster Stelle. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). [Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV]

Unterlagen Erstellen

Überwachung

Beratung & Begleitung

Durchführung & Prüfung

Dienstleistungen

  • Durchführung aller wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
  • Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Planung von Anlagen / Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
  • Überwachung von Fachbetrieben nach WHG
  • Planung/Beratung für den Bau und den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Fettabscheidern
  • Beratung bei der Errichtung und Optimierung von Anlagen zur Behandlung gewerblicher Abwässer und Reduzierung des Abwasseranfalls
  • Stellung von externen Gewässerschutzbeauftragten