Löschwasserrückhaltung
Bei einem Brandereignis an Anlagen, in welchen wassergefährdende Stoffe vorhanden sind, ist neben der Freisetzung der Stoffe selbst, mit verunreinigtem Löschwasser zu rechnen. Von kontaminiertem Löschmittel gehen erhebliche Gefahren für Gewässer und Boden aus.
Anlagen müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden (AwSV).
Bei Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden, Lagern, Abfüllen und Umschlagen (HBV und LAU) von wassergefährdenden Stoffen leitet sich das Erfordernis einer Löschwasser-Rückhalteeinrichtung unter anderem aus § 20 AwSV und der TRwS 779 ab.
Unsere Löschwasserrückhaltungs-Dienstleistung
- Prüfung des Erfordernisses einer Löschwasserrückhaltung
- Erstellung von Löschwasserrückhaltekonzepten für AwSV-Anlagen
- Unterstützung des Brandschutzverständigen bei der technischen Umsetzung einer Löschwasserrückhaltung
- Erstellung von Unterlagen zur Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen nach § 46 AwSV inkl. der Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung

