AwSV-Prüfung

Unserer unabhängig agierenden Sachverständigen sind bei der Ibis AwSV-Sachverständigenorganisation, die mit Bescheid NLWKN 52-24/01 des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anerkannt ist, bestellt.
Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation umfasst die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen sowie die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 (1) AwSV.
Unsere Dienstleistungen zusammengefasst
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
- Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung an AwSV-Anlagen (LAU- und HBV-Anlagen)
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
- Überwachung von WHG-Fachbetrieben
- Baubegleitende Abnahmen bei der Errichtung von AwSV-Anlagen
- Unterstützung bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Erstellung von Unterlagen zur Anzeige sowie zur Feststellung der Eignung von AwSV-Anlagen
- Darstellung der Anlagenzusammenhänge in WHG-Anlagenschemata
- Unterstützung bei der Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK)
- Qualifizierung zum AwSV-Planer

