Heizölverbraucheranlage
Heizölverbraucheranlagen (HVA) für Behördenvertreter/-innen
Heizölverbraucheranlagen (HVA) fallen aufgrund ihres wassergefährdenden Inhalts in den Geltungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie müssen die Anforderungen der TRwS 791 (7/2022) erfüllen und unterliegen abhängig von ihrem Standort (z. B. Schutzgebiet, Überschwemmungsgebiet) und ihrer Gefährdungsstufe einer Prüfpflicht durch einen AwSV-Sachverständigen.
Auch Heizölverbraucheranlagen in Privathaushalten sind von diesen Regelungen betroffen. Doch gerade dort treten häufig technische und/oder Ordnungsmängel auf, weil die Anlagen z.B. ohne Kenntnis der Behörde wesentlich geändert wurden oder Bestandsanlagen noch nie einer Sachverständigenprüfung unterzogen wurden.
Unsere halbtägige Schulung richtet sich an Mitarbeitende von Ämtern und Behörden, die mit der Genehmigung oder Überwachung des Betriebes von Heizölverbraucheranlagen betraut sind.
In unserem halbtägigen Webinar vermitteln Ihnen unsere erfahrenen AwSV-Sachverständigen die erforderlichen Grundkenntnisse zum Wasserrecht (WHG/AwSV) sowie fachspezifische Kenntnisse. Das umfangreiche Fachwissen wird in einem Wechsel von Vorträgen und Übungen leicht zugänglich präsentiert. Abgerundet wird der Kurs durch einen interessanten Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden und unseren Sachverständigen.
Inhalte der Schulung
- Gesetzliche Grundlagen, wie z. B. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik (TRwS 791) für HVA
- Abstimmungen mit den zuständigen Behörden
- Ausnahmeregelungen
- Erfahrungsaustausch
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Kosten
Pro Teilnehmer/-in 300,00 € zzgl. MwSt.
Aktuelle Termine
| Heizölverbraucheranlagen (HVA) für Behördenvertreter/-innen | Webinar | 8:00-13:00 Uhr | 03.09.2026 |
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